LG Karlsruhe: Anspruch auf Schlüssel für jede Haustür bei einer Mehrhausanlage?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus mehreren Häusern. Ein Wohnungseigentümer verlangt, dass ihm für jede Haustür ein Schlüssel ausgehändigt wird. Er begründet dieses damit, dass er gemeinsame Zähler für Versorgungseinrichtungen erreichen wolle.

Das Landgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 20.8.2021 – 11 S 88/19 einen solchen Anspruch verneint. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im Wohnungseigentumsrecht gelte, sei nur von einem eingeschränkten Mitgebrauchsrecht auszugehen. Wenn tatsächlich das Bedürfnis bestehe, zu den Zählern zu gelangen, würde eine zeitweise Ausdehnung des Schlüssels ausreichend sein.

Es handelt sich bisher um eine Einzelfallentscheidung; eine andere Ansicht geht davon aus, dass jeder Wohnungseigentümer das Recht habe, gemeinschaftliches Eigentum zu nutzen. Dies gelte auch für Treppenhäuser anderer Häuser, in der das Sondereigentum des Wohnungseigentümers nicht liegt.