LG Bielefeld: Werbung mit Referenzen

Das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 23.11.2021 – 15 O 104/20, NRWE) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Unternehmerin auf ihrer Webseite mit Kundenreferenzen geworben hat. Die Unternehmerin hatte in ihrem Internetauftritt andere Unternehmen genannt, für die sie tätig gewesen sein will.

Das Gericht hält die Nennung von anderen Unternehmen als Referenz grundsätzlich für zulässig. Allerdings konnte die Unternehmerin in zwei Fällen nicht beweisen, dass sie tatsächlich für diese Unternehmen tätig gewesen ist. Hier hat das Gericht eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Unternehmen angenommen. Das Gericht hat die Unternehmerin bzgl. dieser beiden Fälle zur Unterlassung verurteilt. Die Unternehmerin muss die beiden Unternehmen von ihrer Webseite entfernen.