AG Kassel: Benutzungsregelungen in Covid-Zeiten

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist grundsätzlich befugt, Beschlüsse bezüglich der Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu treffen. In Zeiten der Covid-Pandemie wäre es so zum Beispiel möglich, folgende Beschlüsse zu fassen:

  • Wie viele Personen dürfen den Personenaufzug gleichzeitig benutzen?
  • Abstandsregelungen bei dem Gebrauch des Treppenhauses (Mindestabstand)
  • Beschluss, im Aufzug und Treppenhaus Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

    Weitere Regeln sind denkbar.

In dem vom Amtsgericht Kassel im Urteil vom 10.6.2021 – 800 C 720/21, Hessenrecht zu entscheidenden Fall hatte der WEG-Verwalter ohne einen solchen Beschluss in zwei Personenaufzügen Schilder anbringen lassen, die das Tragen von Masken anordneten. Dagegen klagte ein Wohnungseigentümer.

Die Klage wurde abgewiesen, da lediglich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte ausüben könne. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann demnach einen Unterlassungsanspruch gegen den WEG-Verwalter nicht durchsetzen.